Et illa communis pro legibus uisa consularis oratio est, et haec aduersus luxuriam seuerissimis moribus conueniebat; itaque periculum est, nisi quid in utraque re uani sit docuerimus, ne quis error uobis offundatur.
von isabella831 am 04.04.2019
Und jene gemeinsame konsularische Rede erschien für die Gesetze, und diese war gegen den Luxus mit sehr strengen Sitten passend; und so besteht Gefahr, es sei denn, wir hätten gezeigt, was Leeres in beiden Angelegenheiten ist, damit nicht ein Irrtum über euch verbreitet werde.
von dilara.b am 23.10.2015
Während jene allgemeine konsularische Rede offenbar über Gesetze handelte, befasste sich diese mit ihrer strengen moralischen Ausrichtung mit der Bekämpfung des Übermaßes. Wenn wir also nicht zeigen können, was in beiden Fällen falsch ist, riskieren wir, dass Verwirrung Ihr Urteilsvermögen trübt.