Si qui ex iis recusarent, retineri eius coloniae magistratus legatosque placere neque si postularent senatum dari priusquam imperata fecissent.
von david.901 am 28.11.2020
Falls einer von ihnen sich weigerte, wurde beschlossen, die Amtsträger und Gesandten dieser Kolonie zurückzuhalten und ihnen selbst auf Anfrage keine Anhörung im Senat zu gewähren, bis sie ihre Anweisungen ausgeführt hatten.
von rebekka.i am 10.09.2018
Sollten einige von ihnen sich weigern, so wurde beschlossen, die Magistrate und Legaten dieser Kolonie festzuhalten und ihnen, falls sie es verlangen sollten, keinen Zugang zum Senat zu gewähren, bevor sie die Befehle ausgeführt haben.