Cumanis eo anno petentibus permissum, ut publice latine loquerentur et praeconibus latine uendendi ius esset.
von lukas.863 am 05.09.2017
Den Cumani wurde in jenem Jahr auf ihr Ersuchen gestattet, öffentlich Lateinisch zu sprechen und den Herolden das Recht des Verkaufens auf Lateinisch zu erteilen.
von liara877 am 21.01.2019
In jenem Jahr wurde den Cumanern auf ihr Ersuchen hin die Erlaubnis erteilt, öffentliche Angelegenheiten auf Lateinisch zu behandeln, und ihren Auktionatoren wurde das Recht gewährt, Verkäufe auf Lateinisch durchzuführen.