Et ne quid ipse aut prius inquisisse aut nunc criminose argumentari uideretur, te quaerere ex iis, quos nominasset, iubebat, an ferrum habuissent, ut tamquam in re dubia, cum id quaesisses, quod ipsi fatentur, pro conuictis haberentur.
von milan.9835 am 13.05.2023
Um nicht den Anschein zu erwecken, entweder selbst früher ermittelt oder jetzt Anschuldigungen erhoben zu haben, trug er Ihnen auf, jene Personen, die er genannt hatte, zu befragen, ob sie bewaffnet seien, damit sie, sobald Sie bestätigten, was diese bereits zugeben, als überführt gelten könnten, obwohl die Sache angeblich noch ungewiss sei.
von andreas.u am 22.02.2015
Und damit er selbst nicht den Anschein erweckte, entweder früher recherchiert oder jetzt anklagend argumentiert zu haben, befahl er dir, jene, die er genannt hatte, zu befragen, ob sie Waffen besessen hätten, sodass sie, gleichsam in einer zweifelhaften Angelegenheit, nachdem du dasjenige erfragt hättest, was sie selbst eingestehen, als überführt gelten könnten.