Tum tribuni consulari potestate tribunique plebi, nam et ei, quia eundem et suae potestatis, quem libertatis omnium, finem cernebant, patrum auctoritati se dediderant, hi tum omnes quid opus facto sit consultant.
von finnya836 am 25.02.2014
Daraufhin trafen sich die Militärtribunen und die Volkstribunen - die sich der Autorität des Senats unterworfen hatten, weil sie erkannten, dass sowohl ihre eigene Macht als auch die Freiheit aller gleichermaßen gefährdet waren - und berieten darüber, was zu tun sei.
von layla.o am 09.04.2019
Daraufhin berieten die Tribunen mit konsularischer Macht und die Volkstribunen – denn auch sie hatten, weil sie das gleiche Ende sowohl ihrer eigenen Macht als auch der Freiheit aller erkannten, sich der Autorität der Väter unterworfen – nun gemeinsam, was zu tun erforderlich sei.