Si ullo in loco eius provinciae frumentum tanti fuit quanti iste aestimavit, hoc crimen in istum reum valere oportere non arbitror.
von marlene.u am 24.06.2016
Wenn der Getreidepreis an irgendeinem Ort in dieser Provinz tatsächlich so hoch gewesen wäre, wie der Angeklagte behauptete, halte ich diese Anklage gegen ihn für nicht stichhaltig.
von nelli.907 am 01.08.2016
Wenn in irgendeinem Ort dieser Provinz das Getreide so wertvoll war, wie dieser es eingeschätzt hat, bin ich der Ansicht, dass diese Anklage gegen den Angeklagten keine Gültigkeit haben sollte.