Vii et praeterea hs ii: ex quo facile apparet quae merces decumani, quae praetoris praeda esse videatur.
von leonhardt.z am 24.05.2014
Sieben und darüber hinaus zwei Sesterzen: Aus dem leicht ersichtlich wird, welche Belohnung dem Steuereintreiber, welche Beute dem Prätor zu sein scheint.
von rose.e am 25.09.2013
Sieben Sesterzen plus zwei weitere: Dies zeigt deutlich den Unterschied zwischen dem, was als legitime Gebühr des Steuereintreibers gilt, und dem, was als unrechtmäßiger Gewinn des Prätors erscheint.