Horum pater abhinc duo et xx annos est mortuus; in cuius testamento, quodam loco si commissum quid esset, multa erat veneri.
von daria.90 am 24.10.2014
Von diesen ist der Vater vor zweiundzwanzig Jahren gestorben; in dessen Testament, falls an einem bestimmten Ort etwas falsch begangen worden wäre, eine Strafe an Venus fällig war.
von elise.l am 23.08.2015
Der Vater der beiden starb vor zweiundzwanzig Jahren; in seinem Testament war festgelegt, dass bei einer Verfehlung an einem bestimmten Ort eine Geldbuße an den Tempel der Venus zu zahlen sei.