Si protulerit, uno signo ut sit minus quam ex lege oportet, non des possessionem: si omnino tabulas non proferet, dabis?
von leano.949 am 13.05.2014
Wenn er es mit einem Siegel vorlegt, sodass es weniger ist als gesetzlich erforderlich, gewähre keine Besitzeinweisung: Wenn er die Urkunden überhaupt nicht vorlegt, gewähre [die Besitzeinweisung].
von cheyenne.f am 01.09.2018
Wenn er das Dokument mit einem Siegel weniger als gesetzlich vorgeschrieben vorlegt, gewähre keine Besitzübertragung. Wenn er jedoch überhaupt keine Dokumente vorweist, gewähre den Besitz.