Annius fecerat non improbum, non inofficiosum, non inhumanum: quodsi ita fecisset, tamen post illius mortem nihil de testamento illius novi iuris constitui oporteret.
von kyra968 am 03.03.2017
Annius hatte nichts Unehrenhaftes, nichts Pflichtwidriges, nichts Unmenschliches getan: und selbst wenn er so gehandelt hätte, sollte nach dem Tod dieses Mannes dennoch keine neuen Rechtsvorschriften bezüglich seines Testaments erlassen werden.
von kimberly.852 am 07.06.2016
Annius hatte nichts Unrechtes, Respektloses oder Grausames getan: und selbst wenn er so gehandelt hätte, hätte nach seinem Tod keine neue Rechtsprechung bezüglich seines Testaments festgelegt werden sollen.