Is cum haberet unicam filiam neque census esset, quod eum natura hortabatur, lex nulla prohibebat, fecit ut filiam bonis suis heredem institueret.
von jonas8969 am 01.07.2018
Da er nur eine Tochter hatte und nicht als Bürger registriert war, folgte er seinen natürlichen Instinkten - da kein Gesetz es verhinderte - und setzte seine Tochter als Erbin seines Vermögens ein.
von kian918 am 16.08.2020
Er, der eine einzige Tochter hatte und nicht im Zensus verzeichnet war, was die Natur ihn drängte und kein Gesetz ihm verbot, bewirkte, dass er seine Tochter als Erbin seines Vermögens einsetzte.