Alter locus erat cautionis, ne benignitas maior esset quam facultates, quod qui benigniores volunt esse, quam res patitur, primum in eo peccant, quod iniuriosi sunt in proximos; quas enim copias his et suppeditari aequius est et relinqui eas transferunt ad alienos.
von emile.949 am 31.05.2024
Ein weiterer Punkt der Vorsicht war, dass Großzügigkeit die eigenen Mittel nicht übersteigen sollte, weil diejenigen, die großzügiger sein wollen, als ihre Umstände erlauben, ihren ersten Fehler bereits dadurch begehen, dass sie ihren Angehörigen Unrecht tun; denn sie übertragen an Fremde die Ressourcen, die billiger sowohl ihren Familienmitgliedern zugestanden als auch für sie zurückgelassen werden sollten.
von mathias.g am 24.09.2023
Ein weiterer Punkt der Vorsicht war, dass das Wohlwollen nicht größer sein sollte als die Mittel, weil diejenigen, die großzügiger sein wollen, als die Umstände es erlauben, zunächst darin fehlen, dass sie ihren Nächsten Unrecht tun; denn für diese Mittel wäre es gerechter, sie diesen zukommen zu lassen und zu belassen, stattdessen überträgt man sie auf Fremde.