von rosalie.822 am 11.02.2024
Sollte jedoch eine Störung im Verfahren auftreten, so liegt die Schuld bei der Person, die die Klage eingereicht hat.
von jonah.922 am 23.08.2019
Sollte jedoch während der Durchführung etwas gestört werden, so sei es die Täuschung des Akteurs.