Marcus: videamus igitur rursus, priusquam adgrediamur ad leges singulas, vim naturamque legis, ne quom referenda sint ad eam nobis omnia, labamur interdum errore sermonis, ignoremusque vim rationis eius qua iura nobis definienda sint.
von josefine.t am 21.06.2020
Marcus: Lassen Sie uns also noch einmal die Wesensart und Funktionsweise des Rechts betrachten, bevor wir zu einzelnen Gesetzen übergehen. Auf diese Weise werden wir, wenn wir alles auf diese Grundlage zurückführen müssen, nicht durch unklare Sprache verwirrt oder die Prinzipien missverstehen, nach denen wir unsere Gesetze definieren sollten.
von lasse.9893 am 19.12.2018
Marcus: Lasst uns daher abermals betrachten, bevor wir zu einzelnen Gesetzen übergehen, die Kraft und das Wesen des Rechts, damit wir nicht, wenn alles auf dieses von uns bezogen werden muss, gelegentlich durch einen Fehler der Rede straucheln und die Kraft jenes Systems ignorieren, durch welches Gesetze von uns definiert werden müssen.