Poena vero violatae religionis iustam recusationem non habet.
von katharina.971 am 08.06.2020
Die Strafe für verletzte Religion lässt keine gerechte Ablehnung zu.
von mariella.t am 05.09.2014
Es kann keine berechtigte Verteidigung gegen die Bestrafung religiöser Entweihung geben.