Nam ut omne nomen ex aliquibus, non ex omnibus litteris scribitur, sic omnem in causam non omnis argumentorum copia, sed eorum necessario pars aliqua conveniet.
von joel.r am 23.12.2023
Denn wie jeder Name aus einigen, nicht aus allen Buchstaben geschrieben wird, so passt in jeden Fall nicht die gesamte Fülle der Argumente, sondern notwendigerweise ein bestimmter Teil davon.
von florian.g am 22.09.2014
Wie jedes Wort aus einigen, aber nicht allen Buchstaben besteht, so verwendet man in einem Rechtsfall nicht die gesamte Bandbreite möglicher Argumente, sondern nur jene, die der Situation tatsächlich angemessen sind.