Wörterbuch für Latein-Deutsch und Deutsch-Latein

Übersetzungen  ›  Cicero  ›  De Inventione (II)  ›  393

Iudicatio est: cum id fecerit, quod non oportuerit, et id non oportere nescierit, sitne supplicio dignus.

‹ Vorherige Textstelle  oder  Nächste Textstelle ›

Übersetzungen auf Latein.me

von alex.978 am 29.04.2018
Die rechtliche Frage lautet: Wenn jemand etwas Falsches getan hat, ohne zu wissen, dass es falsch war, sollte diese Person dafür bestraft werden?

von samuel.857 am 07.02.2019
Der Punkt der Beurteilung ist: Wenn jemand etwas getan hat, das er nicht hätte tun sollen, und er nicht wusste, dass es unzulässig war, ob er einer Strafe würdig ist.

Analyse der Wortformen

cum
cum: obwohl (mit Konjunktiv), weil, während, da, als (mit Konjunktiv), nachdem, (immer) wenn, mit (Präposition)
dignus
dignus: angemessen, würdig, wert
est
esse: sein, sich befinden, existieren, da sein, vorhanden sein
et
et: und, auch, und auch
fecerit
facere: tun, machen, handeln, herstellen
id
id: das
is: derjenige, er, dieser, diese, dieses, sie, es, diejenige, das
Iudicatio
iudicatio: Urteil, richterliche Untersuchung
nescierit
nescire: nicht wissen
non
non: nicht, nein, keineswegs
oportuerit
oportere: beauftragen
quod
qui: welcher, der, wer, dieser (relativischer Satzanschluss)
quod: weil, dass, welches, der Umstand dass, inwiefern, insofern als
supplicio
supplicium: Bestrafung, demütiges Bitten

Ähnliche Textstellen

Wortschatz · Textstellen · Datenschutz · Impressum