Commotis autem animis diutius in conquestione morari non oportebit.
von lilia.w am 09.01.2016
Wenn die Gemüter erregt sind, wäre es nicht angemessen, weiter zu klagen.
von leonhard.o am 19.03.2017
Wenn Menschen aufgewühlt sind, sollten wir nicht zu lange bei Beschwerden verweilen.