Hoc quia ipsum ex se perspicitur et verum esse intellegitur, nihil attinet approbari.
von mark.t am 13.11.2013
Da dies selbstverständlich ist und als wahr verstanden wird, bedarf es keines Beweises.
von lorenz.844 am 15.01.2015
Dies, weil es aus sich selbst wahrgenommen und als wahr verstanden wird, bedarf es nicht der Beweisführung.