Et quoniam is, cui contingit ut iure laudetur, habet insigne quiddam ad decus et ad gloriam, ut ob ea, quae tanta sint, beatus dici iure possit, idem de vita talis viri rectissime dicetur.
von nur832 am 26.03.2024
Und da derjenige, dem es zuteil wird, rechtmäßig gelobt zu werden, etwas Herausragendes für Ehre und Ruhm besitzt, sodass er aufgrund dieser so großen Dinge rechtmäßig gesegnet genannt werden kann, wird dasselbe über das Leben eines solchen Mannes am treffendsten gesagt werden.
von eileen.941 am 08.06.2020
Und da jemand, der Lob verdient, etwas Besonderes besitzt, das Ehre und Ruhm bringt, und diese Leistungen so bedeutend sind, dass er zu Recht als glücklich bezeichnet werden kann, kann dasselbe mit vollkommener Gewissheit über das Leben einer solchen Person gesagt werden.