Qui cum praetor quaestionem inter sicarios exercuisset, ita aperte cepit pecunias ob rem iudicandam, ut anno proximo p.
von elea.z am 25.01.2024
Wer, als Prätor eine Untersuchung gegen Meuchelmörder durchgeführt hatte, so offen Geld für die Urteilsfindung annahm, dass im nächsten Jahr p.
von mona844 am 13.07.2020
Während er als Untersuchungsrichter in Mordprozessen tätig war, nahm er Bestechungsgelder für seine gerichtlichen Entscheidungen so unverfroren an, dass im folgenden Jahr...