Ergo, ut omittam tuos peculatus, ut ob ius dicendum pecunias acceptas, ut eius modi cetera quae forsitan alii quoque etiam fecerint, illud in quo te gravissime accusavi, quod ob iudicandam rem pecuniam accepisses, eadem ista ratione defendes, fecisse alios?
von janik.i am 20.07.2013
Also, wenn ich von deiner Veruntreuung öffentlicher Gelder, deiner Bestechung bei Rechtsentscheidungen und anderen ähnlichen Handlungen, die möglicherweise auch andere begangen haben, absehe, wirst du dich gegen meinen schwersten Vorwurf - dass du Geld angenommen hast, um ein Gerichtsurteil zu beeinflussen - damit verteidigen, dass andere dasselbe getan haben?
von tony.9882 am 14.12.2016
Daher, um von deinen Veruntreuungen zu schweigen, um von den für die Rechtsprechung angenommenen Geldern zu schweigen, um von anderen Dingen dieser Art zu schweigen, die vielleicht auch andere getan haben mögen, wirst du jene Sache, in der ich dich am schwersten beschuldigt habe - dass du Geld für das Richten eines Falles angenommen hast - mit eben dieser Argumentation verteidigen, dass andere es getan haben.