Ubi iam se ad eam rem paratos esse arbitrati sunt, oppida sua omnia, numero ad duodecim, vicos ad quadringentos, reliqua privata aedificia incendunt; frumentum omne, praeter quod secum portaturi erant, comburunt, ut domum reditionis spe sublata paratiores ad omnia pericula subeunda essent; trium mensum molita cibaria sibi quemque domo efferre iubent.
von chris am 20.04.2013
Sobald sie nun glaubten, sie seien dazu gerüstet, stecken sie alle ihre Städte, an Zahl etwa zwölf, ihre etwa 400 Dörfer und die übrigen Einzelgehöfte in Brand, verbrennen alles Getreide, außer dem, das sie mitzunehmen gedachten, damit sie, wenn die Aussicht auf eine Rückkehr in die Heimat genommen sei, bereiter zum Ertragen aller Gefahren seien, und befehlen, daß nur für drei Monate gemahlenes Getreide ein jeder für sich von daheim mitnehme.
von E✌🔝 am 11.05.2018
Als sie schon glaubten für diese Sache vorbereitet zu sein, zündeten sie alle ihre Städte an, ungefähr 12 an der Zahl, 400 Dörfer und die übrigen eigenen Gebäude.
Sie verbrannten das ganze Getreide, außer das was sie planten mitzunehmen, damit sie eher bereit für die Rückkehr nach Hause,um alle Gefahren auf sich zu nehmen, sind, nachdem sie die Hoffnung hatten.
von greta.9972 am 25.05.2017
Als sie glaubten, für dieses Vorhaben bereit zu sein, verbrannten sie alle ihre Städte (etwa zwölf an der Zahl), rund vierhundert Dörfer und alle anderen privaten Gebäude. Sie verbrannten all ihr Getreide, außer dem, was sie mitnehmen wollten, damit sie durch die Beseitigung jeder Hoffnung auf Rückkehr besser darauf vorbereitet wären, allen Gefahren zu begegnen. Sie befahlen jedem, drei Monate lang gemahlene Lebensmittelvorräte aus ihren Häusern mitzunehmen.
von theo.f am 19.02.2015
Als sie sich nun für diese Sache bereit glaubten, verbrennen sie alle ihre Städte, etwa zwölf an der Zahl, Dörfer von ungefähr vierhundert, sowie die übrigen Privatgebäude; alles Getreide, außer dem, was sie mitnehmen wollten, verbrennen sie, damit ihnen durch den Wegfall der Hoffnung auf Heimkehr mehr Bereitschaft für alle zu bestehenden Gefahren gegeben sei; sie befehlen jedem, Verpflegung für drei Monate von zu Hause mitzunehmen.