Itaque apparuisset neque accusatorem hiscere potuisse et superuacaneam defensionem pauli fuisse.
von henry.m am 01.01.2015
So wurde deutlich, dass der Staatsanwalt nicht einmal sprechen konnte und Paulus' Verteidigung überflüssig gewesen war.
von nina.u am 10.10.2014
So hätte es sich erwiesen, dass weder der Ankläger hätte sprechen können noch die Verteidigung des Paulus überflüssig gewesen wäre.