Haec cum ita fieri placere contione aduocata pronuntiasset, adiecit urbanae contioni conuenientem orationem: unum imperatorem in exercitu prouidere et consulere, quid agendum sit, debere, nunc per se, nunc cum iis, quos aduocauerit in consilium; qui non sint aduocati, eos nec palam nec secreto iactare consilia sua.
von lea.y am 13.01.2015
Als er verkündet hatte, dass diese Dinge so geschehen sollten, berief er eine Versammlung ein und fügte eine Rede hinzu, die der städtischen Versammlung angemessen war: Ein Befehlshaber im Heer müsse vorausschauen und beraten, was zu tun sei, bald allein, bald mit jenen, die er zum Rat herbeigerufen habe; diejenigen, die nicht gerufen worden seien, sollten weder öffentlich noch heimlich ihre Ratschläge verbreiten.
von marta.v am 27.04.2024
Nachdem er eine Versammlung einberufen und seine Entscheidungen verkündet hatte, fügte er eine für die zivile Menge passende Rede hinzu: In einer Armee sollte allein der Befehlshaber vorausschauen und entscheiden, was zu tun ist, entweder durch sich selbst oder mit jenen, die er zur Beratung hinzuzieht; diejenigen, die nicht zu diesen Beratungen eingeladen sind, sollten ihre eigenen Strategien weder öffentlich noch noch im Privaten erörtern.