Sanciebatur, ut, qui ex statellis deditis in libertatem restitutus ante kal· sextiles primas non esset, cuius dolo malo is in seruitutem uenisset, ut iuratus senatus decerneret, qui eam rem quaereret animaduerteretque.
von lilia.q am 01.05.2020
Es wurde ein Gesetz erlassen, das besagte, dass in Fällen, in denen jemand aus dem übergebenen Statelli-Stamm vor dem 1. August nicht in die Freiheit zurückversetzt worden war und wenn jemand ihn böswillig versklavt hatte, der Senat einen Eid leisten und jemanden beauftragen würde, die Angelegenheit zu untersuchen und darüber zu urteilen.
von aliya.y am 08.08.2019
Es wurde verfügt, dass, wer von den unterworfenen Statelli nicht vor den ersten Kalendae Sextiles in die Freiheit zurückversetzt worden war, durch dessen böse Absicht diese Person in die Sklaverei geraten war, der beschworne Senat beschließen sollte, wer diese Angelegenheit untersuchen und Kenntnis davon nehmen sollte.