Ualerium auspicato sortitum constabat, quod in templo fuisset; in petilio id uitii factum postea augures responderunt, quod extra templum sortem in sitellam in templum latam foris ipse oporteret.
von ariana902 am 15.10.2017
Es wurde festgestellt, dass Valerius sein Los unter rechtmäßigen Vorzeichen gezogen hatte, da er sich im Tempel befunden hatte; bezüglich Petilius erklärten die Auguren später, dass in dem Verfahren ein Fehler vorlag, weil er selbst außerhalb des Tempels hätte sein sollen, als das Los in die Urne gebracht wurde.
von julia.834 am 11.11.2016
Alle waren sich einig, dass Valerius die vorschriftsmäßigen Ritualverfahren beim Losentscheid korrekt befolgt hatte, da er sich im Tempel befand. Im Fall von Petilius jedoch stellten die Auguren später fest, dass ein Fehler gemacht worden war, weil er außerhalb des Tempels hätte bleiben sollen, während die Wahlurne in den Tempel getragen wurde.