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von yannik8942 am 03.05.2019
Sie würden verurteilte Frauen ihren Verwandten oder Vormündern übergeben, damit diese die Strafe privat vollstrecken. Wenn keine geeignete Person zur Strafausführung verfügbar war, wurde sie öffentlich vollstreckt.
von leandro.n am 12.02.2019
Die verurteilten Frauen wurden Verwandten oder denjenigen übergeben, in deren Gewalt sie standen, damit diese sie privat bestrafen könnten: Wenn sich kein geeigneter Vollstrecker der Strafe fand, wurde die Bestrafung öffentlich vollzogen.