Enimvero illud se tacere suam conscientiam non pati quod ex ea tantum praeda quae rerum moventium sit decuma designetur: urbis atque agri capti, quae et ipsa voto contineatur, mentionem nullam fieri.
von romy.873 am 22.09.2021
Fürwahr, sein Gewissen erlaubt es ihm nicht, darüber zu schweigen, dass der Zehnte nur von jener Beute erhoben wird, die aus beweglichen Sachen besteht: von der eroberten Stadt und dem eroberten Land, die selbst im Gelübde enthalten sind, wird keine Erwähnung gemacht.
von jasper.t am 07.01.2015
Tatsächlich lässt sein Gewissen ihn nicht schweigen: Während ein Zehntel der beweglichen Beute beiseitegelegt wird, gibt es keinerlei Erwähnung der eroberten Stadt und des eroberten Landes, obwohl diese ebenfalls Teil des ursprünglichen Versprechens waren.