Mentio inlata apud senatum est rem operosam ac minime consularem suo proprio magistratu egere, cui scribarum ministerium custodiaeque tabularum cura, cui arbitrium formulae censendi subiceretur.
von noel.p am 18.10.2015
Es wurde im Senat vorgebracht, dass eine aufwendige Angelegenheit, die sich am wenigsten für Konsuln eigne, einen eigenen Amtsträger benötige, dem der Dienst der Schreiber und die Sorge um die Aufzeichnungen unterstellt würden, dem die Autorität der Zensusliste untergeordnet wäre.
von elise856 am 11.01.2019
Im Senat wurde vorgebracht, dass diese anspruchsvolle Aufgabe, die für Konsuln kaum geeignet war, einen eigenen dedizierten Beamten erforderte, der die Arbeit der Schreiber und die Führung der Aufzeichnungen beaufsichtigen und der für die Durchführung der Volkszählungsverfahren verantwortlich sein würde.