In eum autem ipsum locum aditus erat nemini, nisi qui aut socius aut minister libidinis esse posset.
von ludwig.932 am 23.11.2014
An diesen selbigen Ort hatte niemand Zutritt, es sei denn, wer entweder ein Gefährte oder Diener der Lust sein konnte.
von malou.r am 20.11.2014
Niemand durfte an diesen bestimmten Ort, es sei denn, er konnte entweder Komplize oder Diener seiner Ausschweifungen sein.