Si aliquid ab apollonio commissum est quam ob rem in eum iure animadverteretur, tamenne hanc rem sic agemus ut crimini aut invidiae reo putemus esse oportere si quo de homine severius iudicaverit?
von zoe.m am 21.06.2024
Selbst wenn Apollonius etwas getan hätte, das Bestrafung verdient, sollten wir diesen Fall wirklich so behandeln, dass er der Anklage oder Verbitterung ausgesetzt wird, nur weil er möglicherweise über jemanden zu streng geurteilt hat?
von sheyenne851 am 22.03.2021
Wenn Apollonius etwas begangen hat, weshalb er rechtmäßig bestraft werden könnte, werden wir diese Angelegenheit dennoch so behandeln, dass wir es nicht als Anklage oder Vorwurf gegen den Beklagten betrachten wollen, falls er über irgendeinen Menschen etwas zu streng geurteilt haben sollte?