Verum haec et dicentur alio loco et dicta sunt: nunc proficiscemur ad reliqua, si pauca ante fuerimus a vobis, iudices, deprecati.
von niko.946 am 21.12.2015
Aber diese Dinge werden an anderer Stelle gesprochen werden und sind bereits gesprochen worden: Nun werden wir uns den verbleibenden Angelegenheiten zuwenden, wenn wir zuvor, Richter, einige Bitten an Sie gerichtet haben.
von matthias.x am 08.07.2013
Aber ich werde diese Angelegenheiten an anderer Stelle erörtern, und ich habe sie bereits erörtert. Nun werde ich zu dem Verbleibenden übergehen, wenn Sie, meine Herren Geschworenen, mir zunächst gestatten, einige Bitten vorzubringen.