Ab accusatore rogatus respondit in hoc iudicio non persequi: sibi in animo esse alio tempore persequi.
von magnus.r am 10.05.2024
Als der Staatsanwalt ihn befragte, erklärte er, dass er den Fall in diesem Verfahren nicht verfolgen werde, sondern beabsichtige, ihn zu einem späteren Zeitpunkt zu verfolgen.
von teresa932 am 26.01.2021
Vom Ankläger befragt, antwortete er, dass er in diesem Verfahren nicht vorgehen werde: Es sei in seiner Absicht, zu einem anderen Zeitpunkt vorzugehen.