In stupris vero et flagitiis, nefarias eius libidines commemorare pudore deterreor; simul illorum calamitatem commemorando augere nolo, quibus liberos coniugesque suas integras ab istius petulantia conservare non licitum est.
von aurora.v am 17.02.2014
Ich schäme mich zu sehr, um seine verwerflichen Taten der Lüsternheit und des Skandals zu beschreiben. Außerdem möchte ich das Leid derjenigen nicht noch verschlimmern, die ihre Kinder und Ehefrauen nicht vor seinen Angriffen schützen konnten.
von noel.k am 20.03.2019
In Ausschweifungen und Skandalen allerdings werde ich von der Erwähnung seiner züngellosen Begierden durch Scham abgehalten; gleichzeitig möchte ich durch die Erwähnung des Unglücks derjenigen deren Leid nicht vergrößern, denen es nicht erlaubt war, ihre Kinder und Ehepartner unversehrt vor der Aggression dieses Mannes zu bewahren.