Ex consentaneis et ex praecurrentibus et ex repugnantibus, ut olim crassus adulescens: non si opimium defendisti, carbo, idcirco te isti bonum civem putabunt: simulasse te et aliquid quaesisse perspicuum est, quod ti· gracchi mortem saepe in contionibus deplorasti, quod p· africani necis socius fuisti, quod eam legem in tribunatu tulisti, quod semper a bonis dissedisti.
von hugo.9917 am 18.09.2015
Ausgehend von übereinstimmenden Tatsachen, vorausgehenden Ereignissen und Widersprüchen, wie der junge Crassus einst sagte: Nur weil du Opimius verteidigt hast, Carbo, glaube nicht, dass diese Leute dich als guten Bürger betrachten werden. Es ist offensichtlich, dass du nur eine Rolle gespielt hast und versteckte Absichten verfolgtest. Schließlich hast du den Tod des Gracchus in öffentlichen Reden wiederholt beklagt, warst an der Ermordung des Scipio Africanus beteiligt, hast während deiner Amtszeit als Volkstribun dieses Gesetz vorgeschlagen und warst stets gegen die ehrlichen Bürger eingestellt.
von mohammed.h am 20.09.2016
Von übereinstimmenden, vorausgehenden und widersprüchlichen Dingen, wie einst Crassus als junger Mann [sagte]: Nicht weil du Opimius verteidigt hast, Carbo, werden diese Männer dich deshalb als guten Bürger betrachten: Es ist offensichtlich, dass du nur vorgetäuscht und etwas gesucht hast, weil du den Tod des Tiberius Gracchus oft in öffentlichen Versammlungen beklagt hast, weil du Mittäter beim Mord an Publius Africanus warst, weil du dieses Gesetz während deiner Tribunenzeit eingebracht hast, weil du dich immer von den guten Männern distanziert hast.