Cum igitur accepta causa et genere cognito rem tractare coepi, nihil prius constituo, quam quid sit illud, quo mihi sit referenda omnis illa oratio, quae sit propria quaestionis et iudici; deinde illa duo diligentissime considero, quorum alterum commendationem habet nostram aut eorum, quos defendimus, alterum est accommodatum ad eorum animos, apud quos dicimus, ad id, quod volumus, commovendos.
von anna944 am 06.05.2015
Wenn ich einen Fall übernehme und dessen Natur verstehe, bestimme ich, bevor ich mit der Arbeit beginne, zunächst den Kernpunkt, auf den meine gesamte Rede ausgerichtet sein soll - die zentrale Frage des Falles und des Verfahrens. Dann betrachte ich sorgfältig zwei Schlüsselaspekte: erstens, wie wir uns und unsere Mandanten in bestmöglichem Licht präsentieren können, und zweitens, wie wir die Emotionen unseres Publikums beeinflussen können, um das gewünschte Ergebnis zu erreichen.
von finnja.j am 06.07.2018
Wenn daher, nachdem der Fall angenommen und die Art erkannt wurde, ich begann, die Sache zu behandeln, stelle ich nichts fest, bevor ich nicht bestimme, worauf sich alle jene Rede von mir beziehen muss, was der Frage und dem Urteil eigen ist; sodann betrachte ich mit größter Sorgfalt jene zwei Dinge, von denen das eine unsere Empfehlung oder die unserer Verteidigten enthält, das andere aber den Gemütern derjenigen angepasst ist, vor denen wir sprechen, um sie zu dem zu bewegen, was wir wünschen.