In primis autem videndum erit ei, qui rem publicam administrabit, ut suum quisque teneat neque de bonis privatorum publice deminutio fiat.
von nelly822 am 14.11.2023
Vor allem muss derjenige, der den Staat führt, sicherstellen, dass jeder das behält, was ihm gehört, und dass das Privateigentum nicht durch staatliche Eingriffe geschmälert wird.
von janosch.912 am 14.07.2013
Zunächst wird derjenige, der die Staatsangelegenheiten verwalten wird, darauf achten müssen, dass jeder das Seine behält und dass keine öffentliche Schmälerung des Privatvermögens stattfindet.