Qui agent auspicia servanto, auguri publico parento, promulgata proposita in aerario cognita agunto; nec plus quam de singulis rebus semel consulunto; rem populum docento, doceri a magistratibus privatisque patiunto.
von henry924 am 30.11.2018
Die Verantwortlichen für die Durchführung von Auspizien müssen diese ordnungsgemäß beobachten und dem Staatsauguren gehorchen. Sie müssen Angelegenheiten behandeln, die offiziell verkündet, vorgeschlagen und in der öffentlichen Schatzkammer verzeichnet wurden. Sie sollen nicht mehr als einmal über einzelne Angelegenheiten beraten. Sie müssen die Öffentlichkeit über die Angelegenheit informieren und sowohl Amtsträger als auch Privatpersonen die Möglichkeit geben, Stellung zu nehmen.