Creatio magistratuum, iudicia populi, iussa vetita cum cosciscentur, suffragia optumatibus nota, plebi libera sunto.
von lea903 am 27.03.2017
Bei der Wahl von Beamten, der Durchführung öffentlicher Gerichtsverfahren und dem Erlass von Gesetzen und Verboten mögen die Aristokraten wissen, wie die Menschen gewählt haben, aber die einfachen Bürger sollten frei sein, wie sie wählen möchten.
von maria9963 am 18.10.2016
Die Ernennung von Magistraten, die Urteile des Volkes, Befehle und Verbote, wenn sie erlassen werden, sollen den Optimaten bekannt sein, den Plebejer frei stehen.