Quam ob rem si de sacrorum alienatione dicendum putasti, quom de religione leges proposueras, faciendum tibi est ut magistratibus lege constitutis de potestatum iure disputes.
von charlotte.924 am 02.04.2014
Daher, da Sie beschlossen haben, über die Übertragung heiligen Eigentums zu sprechen, als Sie Gesetze über Religion vorgeschlagen haben, müssen Sie nun die Rechtsstellung der Amtsträger erörtern, sobald diese durch Gesetz festgelegt worden sind.
von tessa9972 am 02.12.2017
Aus diesem Grunde, wenn du über die Veräußerung heiliger Dinge zu sprechen gedachtest, nachdem du Gesetze zur Religion vorgeschlagen hattest, musst du es so einrichten, dass du mit rechtmäßig eingesetzten Magistraten über das Recht der Befugnisse verhandelst.