Nam quod rogum bustumve novum vetat propius sexaginta pedes adigi aedes alienas invito domino, incendium videtur arcere vetat.
von alexandra845 am 17.12.2015
Da es einen neuen Scheiterhaufen oder ein neues Grabmal verbietet, näher als sechzig Fuß an fremde Gebäude zu bringen gegen den Willen des Eigentümers, scheint es Feuer abzuwehren.
von musa.o am 03.08.2013
Das Gesetz verbietet es, einen neuen Scheiterhaufen oder ein neues Grabmal innerhalb von sechzig Fuß fremden Eigentums ohne Zustimmung des Eigentümers zu errichten, was offensichtlich darauf abzielt, Brandgefahren zu verhindern.