Concessio est, per quam non factum ipsum probatur ab reo, sed ut ignoscatur, id petitur.
von nikita.9955 am 24.08.2015
Eine Konzession ist eine Rechtshandlung, bei der die Tat selbst nicht vom Beschuldigten bewiesen wird, sondern die Begnadigung angestrebt wird.
von mats.876 am 12.04.2014
Eine Konzession ist ein Rechtsakt, bei dem Angeklagte nicht versuchen, ihre Unschuld zu beweisen, sondern stattdessen um Vergebung bitten.