Quod eius, ut nos putamus, non mediocre peccatum reprehendendum videtur, verum brevi, ne aut, si taciti praeterierimus, sine causa non secuti putemur aut, si diutius in hoc constiterimus, moram atque impedimentum reliquis praeceptis intulisse videamur.
von louise928 am 26.12.2017
Dieser ernsthafte Fehler von ihm scheint uns, unserer Meinung nach, einer Kritik würdig, doch wollen wir kurz darauf eingehen - wir möchten nicht, dass man denkt, wir würden ihn ohne Grund übergehen, wenn wir schweigen, noch wollen wir den Eindruck erwecken, die weiteren Anweisungen zu verzögern oder zu behindern, indem wir zu lange dabei verweilen.
von malte953 am 27.04.2015
Welche seiner Sünde, wie wir meinen, keine unbedeutende, scheint getadelt werden zu müssen, jedoch kurz, damit wir nicht entweder, wenn wir schweigend vorbeigehen, ohne Grund nicht gefolgt zu sein scheinen, oder, wenn wir uns länger dabei aufhalten, Verzögerung und Hindernis für die verbleibenden Vorschriften zu verursachen.