Quandoque enim sola de dote experiens id pactum non debere ad sui dispendium operari de iure defenditur.
von marwin9825 am 25.01.2021
In manchen Fällen hat derjenige, der ausschließlich wegen einer Mitgift klagt, rechtliche Gründe geltend zu machen, dass eine solche Vereinbarung nicht gegen seine eigenen Interessen wirken sollte.
von frieda859 am 22.05.2024
Es gibt Fälle, in denen jemand, der eine Klage allein bezüglich der Mitgift führt, rechtlich geschützt wird, sodass eine solche Vereinbarung nicht zu seinem eigenen Nachteil wirken darf.