Itaque qui latronem occidit, non tenetur, utique si aliter periculum effugere non potest.
von bela.9959 am 03.09.2023
Derjenige, der einen Räuber tötet, wird daher nicht haftbar gemacht, insbesondere wenn er nicht anders der Gefahr zu entgehen vermag.
von emilian.851 am 22.02.2017
Daher ist jemand, der einen Räuber tötet, nicht rechtlich verantwortlich, insbesondere wenn er keine andere Möglichkeit hat, der Gefahr zu entkommen.