Et ex diverso si Titius suam plantam in Maevii solo posuerit, Maevii planta erit, si modo utroque casu radices egerit, antequam autem radices egerit, eius permanet cuius et fuerat.
von ahmet.l am 04.10.2021
Und umgekehrt, wenn Titius seine Pflanze in Maevius' Boden gesetzt hat, wird die Pflanze Maevius' sein, wenn nur in beiden Fällen Wurzeln getrieben wurden, jedoch bevor sie Wurzeln getrieben hat, bleibt sie dem, dem sie zuvor gehörte.
von luka.823 am 18.01.2023
Und andererseits, wenn jemand seine Pflanze in den Boden einer anderen Person setzt, wird sie mit Wurzelschlag zum Eigentum des Grundeigentümers. Solange sie jedoch noch keine Wurzeln geschlagen hat, bleibt sie Eigentum ihres ursprünglichen Besitzers.