Quamvis et imperiti litterarum possunt ad administrationem negotiorum sufficere.
von hailey923 am 16.06.2020
Auch Menschen, die nicht lesen und schreiben können, können kompetent genug sein, um Geschäftsangelegenheiten zu führen.
von lino.x am 08.05.2016
Obwohl auch Ungebildete für die Verwaltung von Geschäften ausreichen können.