In iuris dictione postulatoribus nisi sequenti die ac per libellos non temere respondit.
von niklas9827 am 08.10.2013
Bei rechtlichen Angelegenheiten antwortete er Antragstellern erst am nächsten Tag und forderte schriftliche Anfragen, wobei er niemals vorschnelle Entscheidungen traf.
von karina.b am 06.08.2016
In Rechtssachen antwortete er Antragstellern nicht vorschnell, sondern erst am folgenden Tag und ausschließlich mittels schriftlicher Dokumente.