Sed de isto satis multa in iis libris locuti sumus qui de beneficiis inscribuntur: illud magis quaerendum videtur, quod non satis, ut existimo, explicatum est, an is qui profuit nobis, si postea nocuit, paria fecerit et nos debito solverit.
von kiara822 am 19.01.2020
Über diese Angelegenheit haben wir in jenen Büchern, die mit „Über Wohltaten" überschrieben sind, bereits genug gesagt: Es scheint mir jedoch würdiger zu untersuchen, was meines Erachtens nicht hinreichend erklärt wurde, ob derjenige, der uns Gutes getan hat, wenn er uns später geschadet hat, die Dinge ausgeglichen und uns von unserer Verpflichtung befreit hat.
von emely.9935 am 28.04.2020
Wir haben dieses Thema in meinen Büchern über Wohltaten bereits ausführlich erörtert. Aber hier ist etwas, das meiner Meinung nach einer genaueren Untersuchung bedarf und bisher nicht hinreichend erklärt wurde: Wenn jemand, der uns einst geholfen hat, uns später Schaden zufügt, hebt dies seine frühere gute Tat auf und befreit uns von unserer Verpflichtung ihm gegenüber?